Wohnmobilvermietung
Reisepreissicherungsschein?
..... Gegenstand des Vertrages ist nur die Anmietung eines Wohnmobils.
Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen schuldet der Vermieter nicht.
Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag - insbesondere die §§ 651 a-l BGB - finden keinerlei Anwendung.
Der Mieter führt seine Fahrt selbständig durch und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.
Daher ist die Ausstellung eines Reisepreissicherungsscheines nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen.